Conditions of Use
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma allSMT GmbH & Co. KG, Wilhelmstraße 72, 52159 Roetgen
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Standardbedingungen für den Verkauf von Produkten der Firma allSMT GmbH & Co. KG gelten ausschließlich, sowie sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden.
Das Angebot, die Angebotsannahme, Auftragsbestätigung oder der Verkauf jeglicher Produkte unterliegt den vorliegenden Bedingungen. Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Käufers wird widersprochen. Sie werden dem Verkäufer gegenüber nur wirksam, wenn der Verkäufer diesen Änderungen schriftlich zustimmt.
Diese Bestimmungen sind Grundlage für jegliches künftiges Einzelkaufgeschäfts zwischen Käufer und Verkäufer und sie schließen jedwede andere Vereinbarung aus.
2. Bestellung
Eine Bestellung gilt nur als angenommen, wenn der Verkäufer die Bestellung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Warenbeschreibung im Hinblick auf die Spezifizierung insoweit abzuändern, als gesetzliche Erfordernisse zu berücksichtigen sind, soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit auftreten.
3. Kaufpreis
Der Kaufpreis soll der vom Verkäufer genannte Preis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sein.
Soweit nicht anders im Angebot oder der Verkaufspreisliste angegeben oder soweit nicht anders zwischen Verkäufer und Käufer schriftlich vereinbart, sind alle vom Verkäufer benannten Preise auf der Basis „ex works“ ausschließlich Verpackung genannt.
4. Zahlungsbedingungen
Der Käufer hat den Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt oder bei Abweichungen hiervon gemäß Auftragsbestätigung zu entrichten.
Entscheidend für die rechtzeitige Zahlung ist der Eingang der Zahlung beim Verkäufer, im Fall der Zahlung per Scheck die unwiderrufliche Gutschrift des Betrags auf dem Konto des Verkäufers.
Falls der Käufer seiner Zahlungspflicht am Fälligkeitstag nicht nachkommt, darf der Verkäufer – ohne Aufgabe etwaiger weiterer ihm zustehender Rechte und Ansprüche – nach seiner Wahl:
- den Vertrag kündigen oder weitere Lieferungen an den Käufer aussetzen; oder
- den Käufer mit Zinsen auf den nicht bezahlten Betrag belasten, die sich auf 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank belaufen, bis endgültig und vollständig gezahlt worden ist.
Der Käufer ist berechtigt, nachzuweisen,, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
Der Besteller kann nur mit solchen eigenen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Warenlieferung
Die Warenlieferung soll in der Weise folgen, dass der Verkäufer den Käufer benachrichtigt, dass die Ware zur Abholung im Betrieb des Verkäufers bereitsteht und der Käufer die Ware unverzüglich dort nach Terminabsprache entgegennimmt, oder, soweit ein anderer Lieferort mit dem Verkäufer vereinbart wurde, durch Anlieferung der Ware an diesem Ort.
Falls der Verkäufer nicht rechtzeitig liefert, muss der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens einer Woche setzen, nach deren Ablauf er den Vertrag kündigen darf. Schadensersatz wegen Nichterfüllung darf der Käufer nur dann geltend machen, wenn der Lieferverzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte oder wenn seitens des Verkäufers durch (einfaches) Verschulden eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
Wenn der Käufer sich am Fälligkeitstag im Annahmeverzug befindet, muss er dennoch den Kaufpreis zahlen. Der Verkäufer wird in diesen Fällen die Einlagerung auf Risiko und Kosten des Käufers vornehmen. Auf Wunsch des Käufers wird der Verkäufer die Waren auf Kosten des Käufers versichern.
6. Gefahrübergang
Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Ware soll auf den Käufer wie folgt übergehen:
Soweit die Ware an den Geschäftsräumen des Verkäufers ausgeliefert wird in dem Zeitpunkt, in dem der Verkäufer den Käufer darüber informiert, dass die Ware zur Abholung bereit steht.
7. Eigentumsvorbehalt
Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs oder anderer Bestimmungen dieser Lieferbedingungen, soll das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergehen, solange nicht der gesamte Kaufpreis gezahlt worden ist.
Der Verkäufer hat das Recht, die Ware zurückzufordern, anderweitig zu veräußern oder dass wie darüber zu verfügen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist.
Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, muss der Käufer die Ware treuhänderisch für den Verkäufer halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Dritten aufbewahren sowie das Vorbehaltungsgut ordnungsgemäß lagern, sichern und versichern sowie als Eigentum des Verkäufers kennzeichnen.
Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Käufer die Ware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb
nutzen oder weiter veräußern, doch muss er jegliches Entgelt (einschließlich etwaiger Versicherungszahlungen) für den Verkäufer halten und die Gelder getrennt von seinem Vermögen und demjenigen Dritter halten.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Käufer dieser Aufgabe nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlagen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die dem Verkäufer zustehenden Forderungen übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten trifft der Verkäufer.
8. Gewährleistung und Haftungsausschluss
Der Käufer muss die Ware im Sinne der §§ 377 und 378 HGB unverzüglich untersuchen und etwaige Rügen erheben. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Ware für einen bestimmten Zweck geeignet ist, es sei denn, er hat dieser Haftung ausdrücklich zugestimmt.
Die Haftung des Verkäufers wird unter folgenden Bedingungen übernommen:
- der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Fehlerhaftigkeit der Ware, wenn der fällige Kaufpreis bis zum Fälligkeitstag nicht bezahlt worden ist;
- die Verantwortung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Käufer oder in dessen Auftrag hergestellt wurden, es sei denn, der Hersteller dieser Teile übernimmt dem Verkäufer gegenüber die Verantwortung.
Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die typischerweise mit einer wesentlichen Vertragsverletzung zusammenhängen und nicht für Schäden aus positiver Forderungsverletzung, wegen einer Pflichtverletzung bei Vertragsabschluß oder aus unerlaubter Handlung, es sei denn er hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder es handelt sich um sich um einen Schaden wegen einer Körperverletzung. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit eine gesetzlich zwingende Haftung des Verkäufers, wie z. B. wegen Produkthaftung vorgesehen ist.
Diese Gewährleistung erfasst keine Produktfehler, die aufgrund fehlerhafter Installation oder Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder anderen Gründen entstehen.
Eine Gewährleistungspflicht für Gebrauchtmaschinen wird ausgeschlossen.
Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt und dem Verkäufer mitgeteilt wird, ist der Verkäufer zur kostenfreien Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung berechtigt. Zur Mängelbeseitigung ist dem Verkäufer angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird ihm dies verweigert, ist er insoweit von der Gewährleistung befreit.
Ist der Verkäufer zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, die Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder einer Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen.
9. Weitere Bestimmungen
Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware zu verändern oder zu verbessern, ohne den Käufer hiervon vorher informieren zu müssen, soweit Veränderungen oder Verbesserungen weder Form oder Funktion der Ware nachhaltig belasten oder verschlechtern.
Diese Bedingungen ersetzen alle anderen Vereinbarungen, die die Vertragspartner vorher schriftlich oder mündlich getroffen haben.
Jede Vertragspartei unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf und beide Parteien erklären sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtsstands am Geschäftssitz des Verkäufers einverstanden. Der Verkäufer hat das Recht, auch am für den Käufer zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalen oder internationalen Recht zuständig sein kann.







